Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 215/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf vom 15.09.2005 – 50 C 15464/02 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilwei-se abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 320,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 25.11.2001 sowie 3,00 € vorgerichtli-che Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage ab-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klä-gerin zu 60% und der Beklagte zu 40%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 51% und dem Beklagten zu 49% auferlegt.


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