Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 309/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, 29 C 11291/04, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Urkunds-Vorbehaltsurteil vom 05.10.2004 wird unter Wegfall des Vorbehaltes aufrechterhalten und die Beklagten darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 974,40 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 02.03.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten zu 1) und zu 2).


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