Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 58/04

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.137,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 17.9.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu

1/3.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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