Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 11/05

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.422,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

956,80 Euro seit dem 30.09.2004,

1.590,50 Euro seit dem 23.06.2004,

870,-- Euro seit dem 08.06.2004 und

1.005,15 Euro seit dem 15.10.2004 zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme entstandenen Kosten, die von der Klägerin allein zu tragen sind, werden der Klägerin zu ¼ und der Beklagten zu ¾ auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des von dieser beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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