Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 181/05

Tenor

I. Die Verhandlung wird bis zur erstinstanzlichen Entscheidung entweder des Deutschen Patent- und Markenamtes über die von der Beklagten gegen das Klagegebrauchsmuster X beantragte Löschung oder der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes über den von der Beklagten gegen den Rechtsbestand des europäischen Patentes EP X erhobenen Einspruch ausgesetzt.

IL Der Streitwert wird auf 500.000,- € festgesetzt.

Gründe:


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