Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 298/06

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter Abänderung der angefochtenen Zwischenverfügungen lediglich der Begriff „Sympathisant“ in Abschnitt II. Nr. 2 g) des notariellen Übertragungsvertrages vom 19. Dezember 2005 zu un-bestimmt ist.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.