Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 537/15

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass der Vertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 2) vom 03.08.2000/10.08.2000 über die Vermietung einer Lagerfläche im Gebäude X-Straße, Krefeld, und die Einräumung einer Option für die Anmietung eines Raumes zum Betrieb einer Prägerei im selben Gebäude mit Ablauf des 30.09.2004 endet.

2.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte zu 1) 25.564,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2004 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

4.

Mit Ausnahme der Kosten der Verweisung, die die Klägerin alleine trägt, gilt folgende Kostenregelung: Von den Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 1) 5 %, der Beklagte zu 2) 50 % und die Klägerin 45 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte zu 1) 5 %, der Beklagte zu 2) 50 % und die Klägerin selbst 45 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin 89 % und die Beklagte zu 1) selbst 11 %. Der Beklagte zu 2) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und den Beklagten zu 2) jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von


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