Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 24/06

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf vom 12. Januar 2006 – 56 C 9055/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens – sowie die Kosten des Streithelfers trägt der Beklagte.


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