Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 457/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Kläger keinen Anspruch darauf hat, dass diese es unterlassen, den nachstehend abgebildeten Kinderhochstuhl

anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen und/oder sonst in den Verkehr zu bringen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.