Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 488/05

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.05.2006 wird aufrecht erhalten,

soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger ein

Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst 5 % Zinsen

über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2005 zu zahlen.

Das weitergehende Versäumnisurteil wird aufgehoben; insoweit

wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und

dem Beklagten zu 2/3 auferlegt, mit Ausnahme der durch die

Säumnis im Termin vom 12.05.2006 entstandenen Kosten.

Diese trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur

gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem

Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit

fortgesetzt werden. Der Kläger kann die gegen ihn

gerichtete Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.