Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 420/04
Tenor
sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2005
von dem Beklagten an Kosten
4.816,90 EUR (in Buchstaben: viertausendachthundertsechzehn EUR und neunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.10.2006
an den Klägervertreter Rechtsanwalt , Düsseldorf, gemäß § 126 ZPO zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.
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Die Entscheidung enthält außer dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.
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