Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 231/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jah-ren, zu unterlassen,

Mobiltelefone, die an ein Mobilfunknetz anschließbar und mit einer optischen und/oder akustischen Anzeigeeinrichtung sowie mit Wahlmitteln und funktionalen Eingabemitteln ausgestattet sind,

in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten und/oder zu lie-fern,

bei denen ein Verfahren zur Wahlwiederholung anwendbar ist, wobei in dem Mobiltelefon gebildete Wahlinformationen zumin-dest temporär in Teilspeicherbereichen einer Wahlinformations-Speichereinrichtung gespeichert werden, bei denen die Teil-speicherbereiche mit Hilfe eines Sucheingabemittels ansteuer-bar sind, wobei die in den Teilspeicherbereichen enthaltenen Wahlinformationen jeweils akustisch und/oder optisch ange¬zeigt werden und die Wahlinformation des aktuell angesteuer¬ten Teilspeicherbereiches mit Hilfe eines Wahlwiederholungs-eingabemittels im Sinne einer Wahlwiederholung an das Mobil-funknetz übermittelt werden, bei dem ferner alle im Mobilfunk-gerät gebildeten Wahlinformationen gespeichert werden, bei denen zusätzlich die am Mobiltelefon ankommenden Wahlin-formationen in Teilspeicherbereichen in der Wahlinformations-Speichereinrichtung gespeichert und markiert werden sowie in

gleicher Weise wie die im Mobiltelefon gebildeten Wahlinforma-tionen ansteuerbar, anzeigbar und übermittelbar sind.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 20 %, im üb-

rigen die Beklagte.

III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 1.000.000,- Eur, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässi¬gen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Spar¬kasse erbracht werden.


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