Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 318/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.780,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2005 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 438,37 EUR zu zahlen.

II. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

IV. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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