Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 45/06

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.703,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 30.1.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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