Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 439/06

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 26. September 2006 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 44 C 6778/06 – teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von einer restlichen Vergütungs-forderung der Rechtsanwälte XXX in Höhe von 497,98 Euro freizustel-len.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Beru-fung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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