Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 379/05

Tenor

1.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 324.620,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz aus 287.356,51 € seit dem 01.09.2004 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 49 % und den Beklag-ten als Gesamtschuldnern zu 51 % auferlegt.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll¬streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5.

Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 14.02.2007 auf 889.300,00 €, vom 15.2.2007 bis zum 25.5.2007 auf 721.527,00 € und für die Zeit danach auf 716.709 € festgesetzt.


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