Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 203/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2006 – Az: 26 C 11369/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer XXX verpflichtet ist, dem Kläger für die Durchsetzung seiner Ansprüche wegen Vermittlung einer Kapitalanlage an der XXX Kostenschutz zu gewähren für die Klage gegen XXX in I. Instanz.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen