Teil-Versäumnis- und Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 14d O 218/05

Tenor

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 76.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2003 sowie weitere 719,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2006 (die Beklagten zu 1) und 2)) bzw. seit dem 24.02.2006 (der Beklagte zu 3)) zu zahlen.

Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 18% und den Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldnern zu 82% auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner zu 82%.

Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber dem Beklagten zu 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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