Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 242/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Klägerin und Kläger können die gegen sie gereichtete Vollstreckung jeweils abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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