Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 58/08

Tenor

Der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2008 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens unter Zugrundelegung der nachstehenden Gründe an das Amtsgericht zurückgegeben.


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