Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 110/07

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten

der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 2 %, dem Kläger

zu 2) zu 69 % und dem Kläger zu 3) zu 29 % auferlegt. Ihre

eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger

selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber den Klägern

zu 2) und 3) aber nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger zu 1)

kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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