Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 60/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.941,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 29.9.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 % zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des von dieser beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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