Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 395/07

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger den halben Anteil des im Grundbuch des Amtsgerichts X eingetragenen Grundstückes X von X, Blatt X, Gemarkung X, Flur X, Flurstück X, Gebäude- und Freifläche, X, mit einer ursprünglichen Größe von 68,77 Ar mit einer Teilfläche von ca. 3.400 qm gemäß des dem Testament des am 01. November 2003 verstorbenen X beigefügten Lageplans mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H, I nebst allen wesentlichen Bestandteilen und gesetzlichem Zubehör zu je ½ zu übertragen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Auflassung des vorerwähnten Grundbesitzes an die Kläger zu je ½ zu bewilligen.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 115.000,00 €.


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