Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 504/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 22 C 9676/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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