Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 O 123/07

Tenor

Die Klagen der Kläger zu 1 bis 3 werden abgewiesen.

Auf die Widerklage wird

der Kläger zu 1 verurteilt, an die Beklagte 809,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;

der Kläger zu 2 verurteilt, an die Beklagte 1.049,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;

der Kläger zu 3 verurteilt, an die Beklagte 1.589,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1 zu 14 %, dem Kläger zu 2 zu 26 % und dem Kläger zu 3 zu 60 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.