Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 512/07

Tenor

für R e c h t erkannt:

1.

Das Urteil vom 14. November 2007 der Kammer wird einschließlich des Kostenaus-spruchs aufgehoben.

2.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfügungsverfahrens einschließlich der des Aufhebungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragsteller können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die An-tragsgegner Sicherheit in dieser Höhe leisten.


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