Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 25 S 5/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 09.01.2008 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (291 a C 10466/07)

aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung,

auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das

Amtsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 21.050, 00 €


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