Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 19 S 29/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld (Az.: 54 C 11/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich derjenigen der Berufungsinstanz– trägt die Klägerin.


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