Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 78/08

Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.929,70 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2007 zu zahlen.

II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

V. Der Streitwert wird auf EUR 3.563,34 festgesetzt.


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