Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 011 Qs - 90 Js 6448/07 - 2/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers vom 11.12.2008 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt X als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insofern entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.


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