Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 483/06

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 38.157,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds

A

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 2) zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 29 % .

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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