Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 36 O 54/07

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 36 O 54/07 (führendes Aktenzeichen) noch anhängigen Klagen der An-tragsgegner gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antrag-stellerin vom 8. Mai 2007 über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnab-führungsvertrag vom 22. März 2007 zwischen der AAAAA, Monheim am Rhein, und der Antragstellerin der Eintragung des Bestehens des genannten Vertrages in das Han-delsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Es wird festgestellt, dass das Verfahren sich gegen die Antragsgegner zu 12. und 13. erledigt hat.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner.


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