Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 255/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500.000,00 € nebst Zinsen hie-raus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.12.2007 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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