Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 39/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 37 C 12009/08 – wird zurück ge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil voll-streckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.