Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 001 Kls 5/08

Tenor

Der Angeklagte ist der Beihilfe zur Untreue schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von

neun Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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