Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 472/08

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 240.000,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2008 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die über den Betrag von 240.000,-- Euro hinausgehenden Kosten der Mangelbeseitigung zu tragen.

3.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch die Kosten zur Beseitigung von Schäden zu ersetzen, die infolge des Mangels an der Glasfassade des Bürokomplexes X in Düsseldorf und der notwendigen Mangelbeseitigung auftreten.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten der Streithelferin der Klägerin und der Kosten des Beweissicherungsverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf 1 OH 7/07 – zu tragen.

Die Streithelferinnen der Beklagten tragen ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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