Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 314/09

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars XXX vom 16.04.2008 (Rechnungsnummer 0850614-Dy) zu der UR-Nr. 614/08 S vom 01.04.2008 wird abgeändert.

In der Rechnung sind 126,- € zuzüglich Umsatzsteuer zu wenig erhoben worden. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird auf 289,65 € festgesetzt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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