Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 68/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.234,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins

aus 8.258,00 seit dem 12.6.2009 und

aus 8.976,00 € seit dem 12.6.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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