Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 36 S 3/09

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.07.2009 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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