Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 50/10

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 01.06.2010, Az. 1 O 50/10, bleibt aufrecht erhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 € fortsetzen.


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