Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 339/08

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, das G 1 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 34.200,00 € vorläufig vollstreckbar.


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