Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 335/09

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69.096,66€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem              11.08.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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