Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 535/08

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 34.706,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. September 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 88% und die Beklagte zu 1) 12%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin alleine. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin 88%. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1) 12%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für alle Parteien gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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