Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 68/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1), die Klägerin zu 3) und die Klägerin zu 4) jeweils 1.361,80 € sowie an die Klägerin zu 2) 1.661,80 € nebst den jeweiligen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die jeweiligen Klägerinnen gegen den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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