Urteil vom Landgericht Düsseldorf - DG - 4/2009

Tenor

Die Disziplinarverfügung des Präsidenten des Landgerichts AA vom 5. Januar 2009 wird aufgehoben.

 

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll­streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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