Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 311/09

Tenor

Unter Aufhebung des Vorbehalts-Anerkenntnisurteils vom 13.04.2010 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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