Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 48/10

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51.772,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten  über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 zu zahlen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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