Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 O 290/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 220.445,46 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2010 Zug um Zug gegen Übertragung von 1.174 Stück Lingohr-Systematic-LBB-Invest Anteile (WKN: 977479) und 2.140 Stück Henderson Horizon Pan Eu-ropean Property Equities Fund Anteile (WKN: 989232) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Verzug der Annahme befin-det.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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