Grundurteil vom Landgericht Düsseldorf - 33 O 113/10

Tenor

Der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Ersatz der Schäden aufgrund der Beschädigung der Trapezspindel an der Rolliermaschine M3 vom 18. November 2008, ist dem Grunde nach im unbeschränkten Umfang gegeben.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.


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