Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 33 O 46/11

Tenor

Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des

Mitbestimmungsgesetzes zu bilden.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.


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